Hannover. Das Amtsgericht Hannover hat durch Urteil vom 28. Juni 2011 den Anbieter einer Internetseite aus dem Kreis Friesland zu einem Bußgeld von 6000,— EUR verurteilt. Grundlage war ein Bußgeldbescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), die auf Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Anbieter durchgeführt hatte.
Der Anbieter hatte unter anderem verschiedene, nach Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) indizierte, „Hentai“ - Filme in seinem DVD–Shop zum Kauf angeboten und beworben. Eine geschlossene Benutzergruppe oder andere Schutzmaßnahmen vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche waren nicht eingerichtet.
Werbung für indizierte Angebote ist in Telemedien nach § 6 Abs. 1 JMStV nur unter den Bedingungen zulässig, die auch für das beworbene Angebot selbst gelten. Indizierte Filme dürfen also nur im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe beworben werden.
„Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Insbesondere das Bewerben indizierter Filme im Internet ist nach JMStV nur unter Beachtung strenger Anforderungen zulässig“, stellte Andreas Fischer, Direktor der NLM, hierzu fest.
NLM-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies