Der Jugendmedienschutz ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Kinder und Jugendliche sollen vor Inhalten geschützt werden, die für sie nicht geeignet sind. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt für Rundfunk und Telemedien (Internet), welche Inhalte wann und wie gesendet bzw. angeboten werden dürfen. Ergänzt wird der JMStV durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG).