Vermuten Sie im privaten Radio- und Fernsehprogramm oder im Internet einen Verstoß gegen den Jugendschutz, die journalistischen Grundsätze, die Impressumspflicht oder eine Verletzung der Werberegeln?
Dann sind Sie bei uns richtig und können sich mit Ihrem Hinweis oder Ihrer Beschwerde an uns wenden.
Was machen wir?
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) lizenziert private Radio- und Fernsehveranstalter und beaufsichtigt deren Programme. Bei der Aufsicht überprüft die NLM vor allem die Einhaltung des Jugendschutzes, der Werbebestimmungen und der Programmgrundsätze.
Zudem prüfen wir Internetinhalte, vorwiegend in den Bereichen Jugendmedienschutz, Werbung und Impressumspflicht. Sollte Ihnen zu den genannten Aufsichtsbereichen ein bedenklicher Inhalt aufgefallen sein, benutzen Sie gerne unser Hinweisformular.
Bitte beachten Sie: Für Hinweise/Beschwerden zu öffentlich-rechtlichen Programmen (z.B. ARD/ZDF/NDR) sind wir nicht zuständig. Beschwerden richten Sie in diesem Fall bitte direkt an die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, wie z.B. an: ARD bzw. ZDF.
Ihr Hinweis bzw. Ihre Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt und kann auch anonym eingereicht werden. Bitte beschreiben Sie uns genau, wo Sie den Verstoß vermuten. Telefonische Hinweise und Beschwerden können wir leider nicht entgegennehmen. Ihr Hinweis oder Ihre Beschwerde ist für Sie mit keinerlei Kosten oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen verbunden.
Wie geht es nach Ihrem Hinweis weiter?
Die NLM prüft die eingereichten Hinweise/Beschwerden sorgfältig auf Verstöße gegen die medienrechtlichen Bestimmungen. Stellt die NLM hierbei einen Anfangsverdacht für einen Verstoß fest, leitet sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Aufsichtsverfahren ein. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Hinweis bzw. Ihre Beschwerde grundsätzlich nicht mit einem Auskunftsrecht zum Verfahrensstand verbunden ist.
Um einen Hinweis oder eine Beschwerde einzureichen, wählen Sie bitte zunächst aus, in welchem Medium Sie auf den bedenklichen Inhalt gestoßen sind: