Gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für die einheitliche Aufsicht über Rundfunk und Telemedien zuständig. Der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien obliegt die Indizierung von Medien. Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSF, FSK, FSM, USK) sind nach dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung weitere Bausteine im Jugendmedienschutz.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Komission für Jugendmedienschutz (KJM)
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien