Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die KJM ist für die einheitliche Medienaufsicht über Rundfunk und Telemedien zuständig. Sie prüft, ob Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorliegen und entscheidet über Maßnahmen gegenüber den Anbietern. Der JMStV folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung. Die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter soll gestärkt werden. So sollen beispielsweise problematische Inhalte im Fernsehen bereits vor der Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt werden.