Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
Die FSF ist eine Selbstkontrolleinrichtung der privaten Fernsehsender, an der derzeit 13 Veranstalter beteiligt sind. Die FSF prüft die von den Sendern - vor der Ausstrahlung – freiwillig vorgelegten Beiträge auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und Programmgrundsätzen. Die FSF wurde 2003 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des JMStV von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt.
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
Die FSM ist eine Selbstkontrolleinrichtung von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft. Hier kann man sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz beschweren und Fragen zum Jugendschutz im Internet stellen. Die FSM wurde 2004 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des JMStV von der KJM anerkannt.
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Die BPjM ist für die Indizierung von Printmedien, Trägermedien (Videos, DVDs, CD-Roms und Computerspiele) sowie Telemedien (Internet) zuständig. Eine Indizierung erfolgt, wenn diese Medien geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder deren Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Durch die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien unterliegen die Medien bestimmten Vertriebs- und Wettbewerbsbeschränkungen, so dass sie nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich sind.
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
Die FSK ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Filmwirtschaft. Sie prüft insbesondere Altersfreigaben bei Kinofilmen, Videos und anderen Bildträgern (DVDs), die für die öffentliche Vorführung und Verbreitung in Deutschland vorgesehen sind. Die Altersfreigaben regeln den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu öffentlichen Filmveranstaltungen sowie die Abgabe von Bildträgern und Computerspielen an die jeweilige Altersgruppe. Die Altersfreigaben beeinflussen auch die zeitliche Platzierung von Sendungen im Fernsehen.
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die USK ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Am Ende eines gemeinsamen Verfahrens vergeben staatliche Vertreter die Alterskennzeichen. Das System stellt sicher, dass Computerspiele nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, wenn die Inhalte für ihre Altersgruppe freigegeben sind. Für die Aufsicht über Online- bzw. Browserspiele sowie Gewinn- und Glücksspiele im Internet ist dagegen die KJM zuständig.