Die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten sind für die Beobachtung bzw. Ermittlung jugendschutzrelevanter Inhalte im Fernsehen und Internet zuständig.
Die Überprüfung und Beurteilung möglicher Verstöße, die entweder durch Beschwerden, im Rahmen der Programmbeobachtung oder Internetrecherche aufgefallen sind, übernimmt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Wenn ein Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen vorliegt, beschließt die KJM entsprechende Maßnahmen (Beanstandung, Bußgeld etc.). Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sorgt dann wieder die zuständige Landesmedienanstalt.