Möglichkeit zur Meldung von strafbarer Hassrede an das BKA können nun alle Medienanstalten nutzen
Hannover, 2. Juni 2023. Dem Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz kommt höchste Bedeutung zu. Um diesem besorgniserregenden Phänomen effizienter entgegenzutreten, intensivieren die föderale Medienaufsicht (Landesmedienanstalten) und das Bundeskriminalamt (Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt, ZMI BKA) ihre Zusammenarbeit. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die ZMI BKA melden. Damit arbeiten die Medienanstalten gemeinsam mit polizeilichen/justiziellen Landes- und Bundesbehörden für ein demokratischeres Netz.
Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung durch ZMI BKA und Polizeien der Länder - Durchsetzung des Medienrechts bei den Medienanstalten
Im Rahmen dieser Kooperation prüft die ZMI BKA die von ihren Partnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, die in der Folge die weiteren Ermittlungen durchführen. Die Medienanstalten übernehmen ihrerseits die Durchsetzung des Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten.
Bundes- und Landesbehörden, Strafverfolgung und Medienaufsicht arbeiten zusammen – ein Erfolgsmodell, das jetzt ausgeweitet wird.
„Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern kann es uns gelingen, einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation im Netz wirksam entgegenzuwirken und eine konsequente Strafverfolgung der dort begangenen strafbaren Hassrede zu gewährleisten. Bis heute haben diese mehr als 8.000 Meldungen übermittelt, die im BKA geprüft wurden, um eine Strafverfolgung in den Ländern zu ermöglichen. Das macht deutlich, dass die Kooperation zwischen den Medienanstalten und dem BKA ein erfolgsversprechendes Modell zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz darstellt. Mit dem Ausbau der ZMI setzen wir zudem eine zentrale Forderung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums zur ganzheitlichen Bekämpfung von Hetze im Internet um“, so BKA-Präsident Holger Münch zur Kooperation der ZMI BKA mit den Medienanstalten.
„Wer Hass und Hetze im Internet verbreitet, der muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam für ein sicheres Internet, einen respektvollen Umgang und mehr Demokratie im Netz ein. Im Zuge dessen ist es ein wichtiger Schritt, dass das Bundeskriminalamt, die Landesbehörden und die Medienanstalten ihre Zusammenarbeit im Vorgehen gegen Hasskriminalität im Netz verstärken“, sagt Prof. Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, zur Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen dem BKA und den Medienanstalten.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF zum Download.
Pressekontakt:
Annika Vogel & Natalia Müller
Telefon: 0511 28 477 12
E-Mail: presse(at)nlm.de