Hannover. Nach außergerichtlichen Einigungen wurden gestern beide Klagen gegen die Zulassung der dctp zurückgenommen. Damit ist diese Zulassung für die sog. Erste Sendezeitschiene (mit den Formaten „stern TV“, „Spiegel TV Magazin“ und „10 vor 11“) bei einer Laufzeit bis 30.06.2018 bestandskräftig geworden. Die Zulassung der AZ Media für die sog. Zweite Sendezeitschiene war seinerzeit nicht angefochten worden.
Im Ergebnis ist nunmehr bis Mitte 2018 geklärt, welche unabhängigen Dritten im Hauptprogramm RTL Fensterprogramme veranstalten.
Dazu Ortrud Wendt, Vorsitzende der Versammlung der NLM: „Durch die Klagerücknahmen haben alle Beteiligten nunmehr die nötige Planungs- und Rechtssicherheit. Ein komplexes und zeitaufwändiges Verfahren ist jetzt endgültig beendet. Die Entscheidung der Versammlung vom Juni 2013 hat erfreulicherweise Bestand.“
NLM Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies