Hannover. Der Programmausschuss der NLM hat heute mit Vertretern von RTL das umstrittene Format „Erwachsen auf Probe“ erörtert.
Im Vordergrund stand hierbei nicht die jugendmedienschutzrechtliche Überprüfung der ersten Folgen des Formats. Diese rechtliche Bewertung obliegt gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die am 17.06.2009 über die bis dahin ausgestrahlten Sendungen beraten wird. Gleiches gilt für die Frage, ob bei der Produktion der Sendungen das Kindeswohl der gezeigten Kleinkinder beachtet und die Grenzen der elterlichen Gewalt nicht überschritten wurden. Dies konnte nicht Gegenstand der Erörterung sein, da es sich um Fragen des allgemeinen Jugendschutzes handelt, die von den Jugendbehörden zu beantworten sind.
Vielmehr thematisierten die Gremienvertreter der NLM die gesellschaftspolitischen Aspekte von Formaten wie „Erwachsen auf Probe“ und vergleichbaren Doku- Shows und stellten in Frage, dass alles was rechtlich erlaubt ist, auch gesendet werden sollte. Die NLM betonte die öffentliche Aufgabe, die auch privaten Sendern zukommt und verwies auf die Verantwortung der Sender in Bezug auf die ethischen Grenzen der Programmfreiheit. Hierzu gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den Protagonisten der entsprechenden Formate, die als „Medienlaien“ in der Regel nicht einschätzen könnten, worauf sie sich eingelassen haben. Unterwerfe man die Programme ausschließlich der Quote, drohten sie massiv an Glaubwürdigkeit zu verlieren und trügen zu einem Verlust gesamtgesellschaftlicher Werte bei.
„Nach dem Sendestart des Formats ist eine Versachlichung des Diskussion eingetreten, die zu einer grundsätzlichen Debatte darüber führen sollte, in welcher Form sich das Fernsehen wichtiger Themen und der Lebenswirklichkeit widmen sollte und wie es seiner Verantwortung gegenüber den Protagonisten gerecht wird“, stellte die Vorsitzende des Programmausschusses, Ute Schwiegershausen, fest. „Insofern begrüßen wir es, dass RTL die öffentliche Kritik aufgenommen und zugesagt hat, zukünftig bei der Entwicklung und Produktion entsprechender Formate stärker externen Sachverstand einzubeziehen“, so Schwiegershausen weiter. Nach Auffassung des Programmausschusses kann dies nur ein erster Schritt sein. Anzustreben ist eine senderübergreifende Verständigung, die die Einhaltung ethischer Grundsätze zum Inhalt hat und durch eine kritische Öffentlichkeit begleitet wird.
Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) hat bereits Anfang April moralische Grenzen bei Casting- und Doku-Shows angemahnt und beabsichtigt, den Dialog mit den Sendern in Bezug auf Praxis und Bedeutung von Programmgrenzen für private Fernsehprogramme zu intensivieren. Ein hierzu erarbeitetes Beratungspapier ist als <link http: www.alm.de fileadmin dateien alm_pm_05_2009_anlage_beratungspapier_programmgrenzen.pdf external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Download auf <link http: www.alm.de>www.alm.de eingestellt.
NLM - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies