Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Zusammenhang mit der Vergabe der Drittsendezeiten im Programm von RTL durch Beschluss vom 27.11.2013 abgelehnt, der FOCUS TV Produktions GmbH (FOCUS TV) vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
Die Versammlung der NLM hatte am 12.06.2013 nach zweifacher Benehmensherstellung mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erneut dctp als unabhängigen Dritten im Programm von RTL zugelassen.
Gegen diese Entscheidung erhob die nicht berücksichtigte Mitbewerberin FOCUS TV Klage und beantragte gleichzeitig beim Verwaltungsgericht Hannover vorläufigen Rechtsschutz.
In der gestern zugegangenen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover wird dieser Antrag mit ausführlicher Begründung abgelehnt, da die Auswahl- und Zulassungsentscheidungen der Versammlung der NLM „aller Voraussicht nach im Hauptsacheverfahren Bestand haben werden“.
FOCUS TV hat nun die Möglichkeit, Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen.
Weitere Informationen erteilt:
Christian Krebs (Abteilungsleiter Recht)