Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt musste in ihrer Sitzung am 13.02.2014 die Anträge des MDR, des NDR und von Radio Bremen auf unentgeltliche Einspeisung ihrer Programme in das analoge Fernsehkabelnetz in Niedersachsen ablehnen.
Anlass für diese Anträge sind die Pläne der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (KD), in naher Zukunft die Einspeisung einiger öffentlich-rechtlicher Programme ins niedersächsische Kabelnetz zu beenden. Hierzu gehören der MDR (landesweit) sowie die auf dem Kanal des MDR von 18:00 – 20:00 Uhr ausgestrahlten Landesprogramme des NDR Hamburg und von Radio Bremen TV (nur im Umland von Hamburg bzw. Bremen). Grund hierfür sind die seit längerem andauernden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kabelnetzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Sendern um die Zahlung der Einspeiseentgelte.
Mit der Herausnahme der genannten Sender würde die KD gegen die gültige Kabelbelegungsentscheidung der NLM verstoßen. Gemäß des Niedersächsischen Mediengesetzes (§ 34 Abs.5 NMedienG) kann die NLM hiergegen zwar auf Antrag der betroffenen Veranstalter vorgehen. Die Anordnung der Einspeisung kann aber nur zu den für vergleichbare Programme anzuwendenden Nutzungsbedingungen des Kabelnetzbetreibers geschehen - und diese Nutzungsbedingungen sehen zurzeit den Abschluss eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages vor.
Alle drei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben demgegenüber ausdrücklich erklärt, dass sie zum Abschluss eines entgeltlichen Einspeisevertrages mit der KD nicht bereit sind. Da das Gesetz aber auf die Nutzungsbedingungen der KD abstellt, ist keine Anordnung der Einspeisung möglich.
NLM Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies