Hannover. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer gestrigen Sitzung bei dem Beitrag „Saarbrooklyn“ keinen Verstoß gegen programmliche Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) festgestellt. Der Beitrag der Veranstalterin dctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH wurde im Rahmen der Sendezeit für unabhängige Dritte am 15.07.2019 um ca. 23:26 Uhr in der Sendung „Spiegel TV“ bei RTL ausgestrahlt und thematisiert soziale und gesellschaftliche Probleme der Stadt Saarbrücken.
Laut Einschätzung der NLM entspricht der Beitrag den anerkannten journalistischen Grundsätzen und hält gesetzliche Ausgewogenheitsanforderungen ein. Aus Sicht der NLM gibt es kein umfassendes Neutralitätsgebot, das es dem Veranstalter untersagen würde, Probleme unter einem bestimmten Blickwinkel zu schildern.
Grund für die Prüfung war eine Programmbeschwerde der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 17.07.2019 an die Landesmedienanstalt Saarland (LMS), die der NLM aus Zuständigkeitsgründen weitergeleitet wurde.
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