Hannover. Die Versammlung der NLM verlängerte in ihrer Sitzung am 21.05.2008 die Zulassung der Antenne Niedersachsen GmbH & Co. für ein Hörfunkvollprogramm über die Frequenzen der zweiten UKW-Kette in Niedersachsen bis zum 20.05.2017.
Die laufende Zulassung für die Frequenzen der zweiten UKW-Kette in Niedersachsen endet am 20.05.2010. Dem Niedersächsischen Mediengesetz zufolge hat die Versammlung zwei Jahre vor Ablauf einer Rundfunkzulassung zu entscheiden, ob die bestehende Zulassung auf Antrag verlängert wird oder ob die terrestrisch genutzten Übertragungskapazitäten ausgeschrieben werden sollen.
NLM – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies