Hannover. Die Versammlung der NLM verlängerte des Weiteren einstimmig die Zulassung der Niedersachsen Rock 21 GmbH & Co. KG (Radio 21) für ein Hörfunkspartenprogramm über die Frequenzen der dritten UKW-Kette in Niedersachsen bis zum 31.05.2017.
Die laufende Zulassung für die Frequenzen der dritten UKW-Kette in Niedersachsen endet zwar erst am 31.05.2010; dem Niedersächsischen Mediengesetz zufolge sind aber terrestrisch genutzte Übertragungskapazitäten spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Zulassung auszuschreiben, wenn diese nicht verlängert werden soll.
NLM – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies