Hannover, 3. Juli 2024. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat heute die Ausschreibung der Frequenz 106,5 MHz zur Veranstaltung von Bürgerrundfunk als Hörfunk im Verbreitungsgebiet Hannover veröffentlicht. Ab sofort können sich Interessierte bis zum 3. September 2024, 12 Uhr, bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) bewerben. Die maximal mögliche Zuweisung des neuen Bürgerradios beträgt zehn Jahre ab dem 1. Januar 2025.
Die Gremien der NLM haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Frage beschäftigt, ob es einen Neustart für ein Bürgerradio in Hannover geben kann. Nachdem der Niedersächsische Landtag im Dezember 2023 die finanziellen Voraussetzungen der NLM durch die Senkung des Vorwegabzugs verbessert hat, beschloss die Versammlung der NLM am 25.04.2024, dass Hannover wieder Verbreitungsgebiet für ein neues Bürgerradio werden soll.
Prof. Christian Krebs LL.M., Direktor der NLM: „Wer auch immer am Schluss das Rennen macht - ein neues Bürgerradio ist ein weiterer Beitrag zur Vielfalt der regionalen Berichterstattung und hat den wichtigen Auftrag, Medienkompetenz praktisch greifbar zu vermitteln. Ich freue mich, dass wir diese Möglichkeit nun eröffnen können.“
Die Zulassung als Veranstalter von Bürgerrundfunk und die Zuweisung einer entsprechenden Übertragungskapazität hat hohe gesetzliche Anforderungen, die im vierten Abschnitt des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) definiert werden. Die NLM versendet auf Anfrage Informationsmaterial. Bei mehreren Bewerbungen hat die NLM zunächst auf eine Einigung hinzuwirken. Kommt eine Einigung unter den Bewerbern nicht zustande, trifft die Versammlung der NLM die Auswahlentscheidung.
Zuletzt nutzte „Radio Leinehertz“, dem die NLM die Zulassung im Jahr 2019 hat entziehen müssen, die jetzt ausgeschriebene Frequenz.
Die Ausschreibung wird heute im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und ist auch unter www.nlm.de einsehbar.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF zum Download.
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