Hannover. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat mit Beschluss vom 20. Oktober eine Beanstandungsverfügung der NLM gegen die RTL Television GmbH wegen Verletzung der Menschenwürde bestätigt.
RTL hatte Ende des Jahres 2004 u. a. in den Sendungen "RTL Aktuell" und "Nachtjournal" mehrere Beiträge ausgestrahlt, die die Misshandlungen eines 91-jährigen, pflegebedürftigen Mannes durch eine Verwandte zeigten. Auf den Bildern war unter anderem zu sehen, wie der Mann geschlagen und beleidigt wurde. Die Bilder waren von einer Überwachungskamera aufgenommen worden, die die Täterin selbst installiert hatte. Die Bilder der Misshandlungen wurden in den Beiträgen mehrfach wiederholt.
Die NLM hatte die Ausstrahlung dieser Bilder bereits 2005 auf Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) beanstandet, da sie gegen § 4 Abs. 1 Nr. 8 des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) verstießen. Die Menschenwürde des Opfers wurde durch die Ausstrahlungen erneut verletzt, da kein berechtigtes Interesse - insbesondere an der wiederholten Ausstrahlung der Misshandlungsszenen - bestand.
Gegen den Beanstandungsbescheid der NLM erhob RTL Klage. Durch Urteil vom Februar 2007 hatte das Verwaltungsgericht Hannover die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht war der Auffassung, dass die KJM und die NLM die Reichweite der Menschenwürde des Opfers richtig bestimmt hatten. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ging RTL in die 2. Instanz und beantragte beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung.
Diesen Antrag lehnte das OVG nun ab und bestätigte ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung der NLM, Herrn Christian Krebs, Tel. 0511 284 77 22.
NLM – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies