Hannover, 19. Januar 2022. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Programm der RTL Television GmbH die Ausstrahlung von Produktplatzierungen für Aperol Spritz in der Sendung „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ am 7. Juli 2021 beanstandet. Die NLM sieht darin einen Verstoß gegen § 8 Abs. 7 Satz 3 Nr. 3 des Medienstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Werbesatzung.
Am 7. Juli 2021 hatte RTL in einer Folge von „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ zwischen 19.40 Uhr und 20.11 Uhr das Produkt Aperol Spritz platziert. Die Marke Aperol wird in der Handlung in Vorbereitung auf eine Straßenparty und während der Feier mehrfach präsentiert. Dabei werden verschiedene Requisiten in der Produktfarbe Orange eingesetzt, z. B. Gläser, Sonnenschirme, Flaschen, Liegestühle sowie ein Servicewagen.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt und die ZAK bemängeln, dass das Produkt in der Sendung zu stark herausgestellt wird, weil durch die Häufigkeit und Länge der Produktplatzierungen die Spielhandlung gegenüber der Werbeabsicht in den Hintergrund tritt.
Die Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben.
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