Hannover, 5. Juni 2023. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Ausstrahlung von zwei Hörfunkspots in den Programmen von Radio 21, radio ffn und Antenne Niedersachsen als unzulässige politische Werbung beanstandet.
Die drei Veranstalterinnen hatten jeweils im Januar 2023 zwei Werbespots der Bundesregierung ausgestrahlt. In diesen wurde unter dem Slogan „So entlasten wir Deutschland“ auf die Preisbremse für Gas und Strom sowie den Inflationsausgleich, das Wohngeld Plus und die Kindergelderhöhung hingewiesen. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt sieht darin einen Verstoß gegen § 8 Abs. 9 Satz 1 des Medienstaatsvertrags. Danach ist Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art unzulässig.
Nach Auffassung der NLM geht die Art und Weise der Gestaltung beider Werbespots über eine zulässige staatliche Information hinaus. Vielmehr werde mit der anpreisenden Aussage „So entlasten wir Deutschland“ und den Hinweisen auf entlastende Maßnahmen ein positives Image für die Regierung und die Regierungsparteien bezweckt.
Die drei Beanstandungen sind noch nicht bestandskräftig. Die Veranstalterinnen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover zu erheben.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF zum Download.
Pressekontakt:
Annika Vogel & Natalia Müller
Telefon: 0511 28 477 12
E-Mail: presse(at)nlm.de