Hannover. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat die Verwendung unzulässiger Sponsorhinweise im Programm von Radio 21 als Verstoß gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) gewertet.
Der Sender hatte an verschiedenen Tagen im Februar 2013 Sponsorhinweise für eine private niedersächsische Bierbrauerei ausgestrahlt, die aufgrund ihrer Formulierung und Platzierung nicht den Anforderungen für Sponsoring gemäß RStV entsprachen. Es wurde weder hinreichend deutlich gemacht, dass es sich um Sponsoring handelte, noch welche Sendung gesponsert werden sollte.
Der Sender hat nun die Möglichkeit, gegen die Beanstandungsentscheidung der NLM Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover einzureichen.
NLM-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies