Hannover. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt hat in ihrer Sitzung am 25.04.2013 verschiedene Verstöße gegen § 8 a Abs.1 des Rundfunkstaatsvertrags in Verbindung mit den Regelungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten (GwS) im Programm von Radio 21 beanstandet.
Radio 21 hatte im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels „60 Seconds Spezial“ an verschiedenen Tagen im Januar 2013 u.a. nicht auf die allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Möglichkeit ihrer Kenntnisnahme im Internet hingewiesen. Zudem waren nach den Teilnahmebedingungen des Veranstalters Personen unter 18 Jahren nicht teilnahmeberechtigt; auch hierauf wurde im Programm nicht aufmerksam gemacht.
Radio 21 hat nun die Möglichkeit, gegen die Beanstandung durch die NLM Klage beim Verwaltungsgericht Hannover zu erheben.
NLM-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies