Hannover, 11. April 2024. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Ausstrahlung mehrerer Beiträge bei RTL beanstandet. Damit setzt die NLM den Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) um, wonach RTL mit der Ausstrahlung der Beiträge gegen die Menschenwürde verstoßen hat.
Die Beiträge wurden unter anderem im März 2023 in der Sendung „RTL Aktuell“ und im RTL-Morgenmagazin „Punkt 6“ ausgestrahlt. Sie enthielten Sequenzen aus einem Handyvideo, in dem ein 13-jähriges Mädchen von einer Gruppe gleichaltriger Mädchen misshandelt wurde.
Die KJM sieht in der Ausstrahlung der Beiträge einen Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV). Demnach sind Angebote unzulässig, wenn sie gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren.
Die KJM begründet das Vorliegen eines Verstoßes in den RTL-Beiträgen damit, dass die Verwendung der Handyvideosequenzen in den Teasern zu den Sendungen, sowie die mehrmalige Wiederholung der Videosequenzen innerhalb der Beiträge und die Art und Weise, wie die Sequenzen ausgestrahlt wurden, nicht mehr der bildlichen Verdeutlichung des Sachverhalts dienen. Vielmehr werde durch die gewählte Darstellungsform das Opfer zum Objekt der Bebilderung eines Missstandes gemacht, um eine Emotionalisierung der Zuschauerinnen und Zuschauer zu erreichen. Laut der KJM werde das Leiden des betroffenen Mädchens dadurch unzulässig kommerzialisiert und seine Menschenwürde somit (erneut) verletzt.
Die Beanstandung ist noch nicht bestandskräftig. Die Veranstalterin hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover zu erheben.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF zum Download.
Pressekontakt:
Annika Vogel & Natalia Müller
Telefon: 0511 28 477 12
E-Mail: presse(at)nlm.de