Hannover, 2. August 2021. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Programm der RTL Television GmbH die Gestaltung eines Veranstaltungstipps beanstandet. Die NLM sieht darin einen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz von Werbung und Programm und gegen das Schleichwerbeverbot.
Am 11. Dezember 2020 hatte RTL um ca. 21:04 Uhr in seinem redaktionellen Programm einen Veranstaltungstipp für ein Live-Streaming-Event der „Ehrlich Brothers“ ausgestrahlt, in dem die Veranstaltung und eine Überraschungsbox beworben wurden. Damit wurde gegen § 8 Abs. 3 des Medienstaatsvertrages (MStV) verstoßen. Nach § 8 Abs. 3 MStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. Zudem liegt ein Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 MStV vor. Zu diesem Ergebnis gelangte die Niedersächsische Landesmedienanstalt u.a. aufgrund der Verwischung von Werbung und redaktionellem Inhalt.
Die Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben.
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Natalia Müller
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