Hannover, 29. November 2024. Ab dem kommenden Jahr wird die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Qualitätsjournalismus in Niedersachsen fördern. Die Satzung der NLM zur Förderung des Qualitätsjournalismus in Niedersachsen (FöSa QJ) wurde gestern von der Versammlung der NLM beschlossen und tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Prof. Christian Krebs LL.M., Direktor der NLM: „Mit der Förderung soll der Qualitätsjournalismus – durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende von Veranstaltern lokaler oder regionaler Rundfunkprogramme, Presseverlagen sowie Anbietern rundfunkähnlicher Telemedien mit Sitz in Niedersachsen – gestärkt werden. Das ist ein wichtiger Meilenstein. Die von der Versammlung beschlossene Satzung legt die Regeln für die Vergabe der Gelder fest, die aus dem Haushalt des Landes Niedersachsen bereitgestellt werden.“
Berücksichtigt werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die inhaltlich erkennbar auf eine Stärkung journalistischer Kompetenzen abzielen. Sie können beispielsweise der journalistischen Sorgfaltspflicht dienen, die Vielfalt der Berichterstattung erhöhen, Strategien gegen Desinformationen entwickeln, interne Arbeitsabläufe optimieren, Qualitätsstandards und Qualitätssicherungssysteme etablieren, den rechtlichen Rahmen journalistischen Arbeitens thematisieren, neue Finanzierungsmodelle für Qualitätsjournalismus suchen, die Kommunikation mit Mediennutzenden verbessern, die Vernetzung von Redaktionen erhöhen oder die Nutzung digitaler Werkzeuge vorantreiben.
Anträge können ab Anfang Januar 2025 gestellt werden
Die NLM wird voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025 ein Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen zur Satzung auf der NLM-Webseite zur Verfügung stellen. Die Antragsfrist endet am 18. Februar 2025. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Pro Anbieter kann ein Antrag eingereicht werden. Die Höhe der Zuschüsse beläuft sich auf 80 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 5.000 Euro je Antrag. Das Land Niedersachsen stellt für die Förderung 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Über die förderfähigen Anträge wird die Versammlung der NLM voraussichtlich am 3. April 2025 in ihrer Sitzung entscheiden.
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