Hannover. Die Versammlung der NLM hat in ihrer Sitzung am 17.11.2010 die neue Rangfolge für die Belegung der analogen Kabelkanäle für das Fernsehen in Niedersachsen festgelegt (s. Anlage).
Diese Entscheidung wurde zum einen durch die Novellierung des Niedersächsischen Mediengesetzes und der damit verbundenen Einführung von lokalem und regionalem kommerziellen Fernsehen ab dem 01.01.2011 notwendig. Von der NLM zugelassene Sender erwerben hierdurch einen Anspruch auf Verbreitung in den jeweiligen Kabelnetzen. Zum anderen werden aufgrund der Umstellung von der analogen zur digitalen Verbreitung im Kabel zunehmend Kanäle digitalisiert, so dass mittelfristig 28 Kanäle für die analoge Verbreitung zur Verfügung stehen.
Im digitalen Kabel ist demgegenüber mit ca. 100 frei empfangbaren Sendern und zahlreichen Pay-TV-Sendern ein großes Angebot vorhanden, das bereits von einem Drittel der 1,870 Mio. niedersächsischen Kabelhaushalte genutzt wird. Mit einem entsprechend ausgerüsteten Fernsehgerät oder einem zusätzlichen Decoder sind alle öffentlich-rechtlichen Programme ohne weitere Kosten digital - auch in HD-Qualität - zu empfangen. Private Programme können mit geringen monatlichen Zusatzkosten (für Decoder und Smartcard) digital empfangen werden.
Die technische Umsetzung der Kabelbelegungsentscheidung durch die Kabel Deutschland ist für das Frühjahr 2011 geplant. Durch mögliche verwaltungsgerichtliche Klagen der betroffenen Sender kann sich die technische Umsetzung allerdings verzögern.
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NLM – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies