Hannover. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) haben bundesweite private Fernsehvollprogramme mit einem durchschnittlichen Zuschaueranteil von mehr als 10 Prozent Sendezeit für unabhängige Dritte einzuräumen.
Ein solches Fensterprogramm muss unter Wahrung der Programmautonomie des Hauptveranstalters einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information leisten.
RTL ist nach Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 10.07.2012 weiterhin verpflichtet, anderen Veranstaltern sog. Drittsendezeiten im Umfang von 180 Minuten pro Woche einzuräumen. Die NLM schreibt daher nach Erörterung mit RTL folgende Sendezeiten aus:
1. Sendezeitschiene:
a) Sonntag 22.15 – 23.00 Uhr: 45 Minuten
b) Dienstag 00.30 – 01.00 Uhr: 30 Minuten
c) Mittwoch 22.15 – 22.45 Uhr: 30 Minuten
2. Sendezeitschiene:
a) Montag 23.30 – 00.00 Uhr: 30 Minuten
b) Samstag 09.15 – 09.45 Uhr: 30 Minuten
c) Samstag 09.45 – 10.00 Uhr: 15 Minuten
Die Frist zur Einreichung von Zulassungsanträgen endet am 01.10.2012, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Die NLM wird die Zulassungsfähigkeit der eingegangenen Anträge überprüfen und diese anschließend mit RTL mit dem Ziel erörtern, eine einvernehmliche Auswahl zu treffen. Kommt eine Einigung nicht zustande erfolgt das weitere Verfahren nach der Regelung in § 31 Abs. 4 RStV.
Vor Auswahl und Zulassung der Fensterprogrammveranstalter ist das Benehmen mit der KEK herzustellen.
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