Hannover. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) und RTL Television haben sich auf die Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Beanstandung einer im Abendprogramm ausgestrahlten „DSDS“-Folge (23.01.2008) der vorletzten Staffel verständigt. Grund dafür ist die bereits bei der vergangenen Staffel praktizierte Vorgehensweise des Senders, die einzelnen Sendungen vor ihrer Ausstrahlung der FSF zur Prüfung vorzulegen. Hinzu kommt die redaktionelle Berücksichtigung der von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) verfassten „Richtlinien zum Umgang mit Castingshows und vergleichbaren Formaten“ (s. <link http: www.fsf.de>www.fsf.de) bei der Produktion der Sendung.
Reinhold Albert, Direktor der NLM, und Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), begrüßten die Klagerücknahme durch RTL als Ergebnis einer konstruktiven Diskussion: „Durch die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegten ‚Richtlinien zum Umgang mit Castingshows und vergleichbaren Formaten’ sowie die Vorabprüfungen der Sendungen durch die FSF, die seit 2009 erfolgen, ist eine akzeptable Arbeitsgrundlage geschaffen worden“, stellten Albert und Ring übereinstimmend fest. Diese Maßnahmen hätten dazu beigetragen, dass die Folgen der letzten Staffel nicht zu beanstanden waren. Da somit die Streitgründe weggefallen sind, ist eine Klärung durch eine gerichtliche Entscheidung nach Auffassung der Beteiligten nicht mehr notwendig. RTL hat daher die Klage zurückgenommen. Die auf der Grundlage der Entscheidung der KJM ausgesprochene Beanstandung ist damit bestandskräftig.
Die NLM, die für die Aufsicht über das Programm von RTL zuständig ist, hatte im Juli des vergangenen Jahres vier am Nachmittag gezeigte Folgen sowie eine Abendausstrahlung von „DSDS“ wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beanstandet.
NLM Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies