Hannover. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat drei Fälle von Schleichwerbung im landesweiten Hörfunkprogramm Radio 21 mit einem Bußgeld in Höhe von 5000 € geahndet und eine Beanstandung ausgesprochen.
Am 26.07., 30.07. und 22.08.2013 kam jeweils ein Mitarbeiter eines Werbekunden des Senders im redaktionellen Programmelement „Annettes Flurfunk!“ zu Wort. Die Moderatorin der Sendung ermöglichte durch die Art ihrer Fragen Antworten mit werblicher Komponente. Zudem waren die teilnehmenden Unternehmen vom Sender ausgewählt und angerufen worden, was im Programm nicht deutlich wurde.
Im werktäglichen Format „Annettes Flurfunk!“ können sich Bürogemeinschaften mit einem Musikwunsch beim Sender melden.
Radio 21 hat gegen den Bußgeldbescheid der NLM bereits Einspruch eingelegt.
NLM Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies