Hannover.Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer heutigen Sitzung mit der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit widerruflich beschlossen, auf eine Ausschreibung der Übertragungskapazitäten für folgende Veranstalter von Bürgerrundfunk in den entsprechenden Gebieten zu verzichten:
· Ems-Vechte-Welle gGmbH
· h 1 - Fernsehen aus Hannover e.V.
· Lokalsender Oldenburg e.V. (Oldenburg eins)
· osradio 104.8 e.V.
· Radio Aktiv e.V.
· Radio Jade gGmbH
· Radio Okerwelle e.V.
· Radio Ostfriesland e.V.
· Rundfunkgesellschaft Nordostniedersachsen gGmbH (Radio ZuSa)
· Verein für Medienkultur Südniedersachsen e.V. (StadtRadio Göttingen)
Derzeit enden die bestehenden Zulassungen und Zuweisungen für dreizehn der niedersächsischen Veranstalter von Bürgerrundfunk Ende März 2021. Die Zulassung und Zuweisung von Radio Tonkuhle in Hildesheim enden erst am 30.11.2022.
Die genannten Veranstalter können ab sofort bei der NLM Anträge auf Zulassungs- und/oder Zuweisungsverlängerung stellen. Nach Prüfung dieser Anträge wird die Versammlung voraussichtlich bis Jahresende Einzelentscheidungen über die jeweilige Verlängerung treffen.
Bei drei Veranstaltern von Bürgerrundfunk gibt es noch keine Empfehlung des federführenden Fachausschusses. Es besteht weiterer Beratungsbedarf.
Pressekontakt:
Annika Vogel
Telefon: 0511 28 477 12
E-Mail: vogel@nlm.de