Hannover. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine erste Entscheidung des Amtsgerichts Hannover von 2012 (s. hierzu Pressemitteilung Nr. 01/2012) aufgehoben und an das Amtsgericht Hannover zurückverwiesen hatte, wurde das Verfahren heute nach mündlicher Verhandlung eingestellt. Aus Sicht des Amtsgerichts war eine Werbeabsicht nicht nachzuweisen. „Die NLM respektiert die Entscheidung des Gerichts, bedauert aber, dass damit dem OLG Celle keine Gelegenheit gegeben wird, das Ergebnis der Beweisaufnahme selbst zu bewerten“, so Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM). „Der damals parallel ergangene Beanstandungsbescheid ist dagegen bestandskräftig geworden“.
NLM-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies