Hannover. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die im September 2012 von der Versammlung der NLM getroffene Rangfolge für die Belegung im analogen niedersächsischen TV-Kabelnetz bestätigt. Mit diesem Beschluss vom 13.02.2013 können die Veränderungen im analogen Kabelnetz in Niedersachsen nun vollzogen werden.
Nach Auffassung des Gerichts dürfte sich die Entscheidung der NLM, das Teleshoppingprogramm „1-2-3.tv“ entsprechend der von ihr festgelegten Rangfolge nicht mehr im analogen niedersächsischen Kabelnetz weiter zu verbreiten, im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweisen.
„1-2-3.tv“ hatte gegen diese Entscheidung Klage erhoben und um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Der Sender hat nun noch die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen.
NLM-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Uta Spies