Was sind Public-Value-Angebote?
Mit Public-Value-Angeboten sind diejenigen Angebote gemeint, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“. Eingeschlossen sind sowohl lokale, regionale als auch bundesweite Angebote. Und die können zum Beispiel Nachrichten, Berichte über Politik- und Zeitgeschehen oder Informationen über Lokales und Regionales umfassen. Auch eigenproduzierte, in Europa hergestellte oder barrierefreie Inhalte gehören dazu. Die Angebote müssen im Rundfunk oder in Telemedien ausgestrahlt werden.
Bestimmt werden die Public-Value-Angebote nach § 84 Abs. 5 Medienstaatsvertrag (MStV) durch die Landesmedienanstalten.
Wie legen die Landesmedienanstalten die Public-Value-Inhalte fest?
Public-Value-Angebote werden in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Rundfunk- und Telemedienanbieter beantragen den Public-Value-Status für einzelne Angebote. Über die Anträge entscheidet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Seit Ende August läuft das zweite Public-Value-Bestimmungsverfahren. Der Ausschreibungszeitraum endet am 10. Oktober 2024, 12 Uhr (MEZ). Die Landesanstalt für Medien NRW ist die verfahrensführende Medienanstalt.
Ausschreibung zur Bestimmung von Public-Value-Angeboten
Untenstehend veröffentlichen wir die gemeinsame Ausschreibung der Medienanstalten gem. § 84 Abs. 5 MStV, § 3 Public-Value-Satzung.
Auf das Ende der Ausschlussfrist am 10. Oktober 2024, 12:00 Uhr MEZ wird ausdrücklich hingewiesen. Die Landesanstalt für Medien NRW ist die für das Verfahren zuständige Landesmedienanstalt.
§ 23 Abs. 1, 2 und 4 VwVfG NRW findet Anwendung. Dies bedeutet, dass Anträge in deutscher Sprache gestellt werden sollten. Bei Anträgen in einer fremden Sprache wird die Landesanstalt für Medien NRW unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so wird die Landesanstalt für Medien NRW auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Fremdsprachige Anträge gelten als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien NRW abgegeben, wenn auf Verlangen innerhalb einer von der Landesanstalt für Medien zu setzenden angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Anderenfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.
Im Folgenden finden Sie alle Dokumente und Formulare zur Public-Value-Ausschreibung:
Ausschreibung Public-Value-Bestimmungsverfahren 2024/2025
Antragsunterlagen Bewegtbild:
Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Bewegtbild
Informationsblatt zum Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Bewegtbild
Antragsunterlagen Hörfunk:
Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Hörfunk
Informationsblatt zum Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Hörfunk
Antragsunterlagen Telemedien:
Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Telemedien
Informationsblatt zum Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Telemedien
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Public-Value-Bestimmungsverfahren (Q&As)