Am 19. Dezember 1924 wurde in Hannover die erste Hörfunksendung Deutschlands auf Mittelwelle ausgestrahlt. Detektorenempfänger ermöglichten einigen wenigen Rundfunkteilnehmern dabei zu sein. Wie bei der Hörfunk-übertragung mit Kurz- und Langwelle kam auch hier das Verfahren der Amplitudenmodulation (AM) zur Anwendung. Die technische Klangqualität der übertragenen Sprach- und Musikbeiträge war allerdings eingeschränkt. Ende 2015 endete die Hörfunkübertragung über AM-Signale in Deutschland.
Am 1. März 1949 begann der Nordwestdeutsche Rundfunk mit einem 250 W-Sender in einem neuen Frequenzbereich Programme zu übertragen: Der UKW-Rundfunk war eingeführt - und wurde durch öffentlich-rechtliche Programme in der Folge ausgebaut. Mit der Etablierung des privaten Rundfunks in Niedersachsen ab 1985 konnte die NLM weitere UKW-Frequenzen für die Übertragung landesweiter Hörfunkprogramme vergeben. Mittlerweile ist die Kapazität des UKW-Bandes (87,5 MHz bis 108 MHz) praktisch ausgeschöpft.
Seit vielen Jahren ist der UKW-Hörfunk die von den Verbrauchern am häufigsten genutzte Form der Radioverbreitung. Digitale Verfahren werden derzeit eingeführt. Die Verbreitung per IP (Internetradio) und DAB (Digital Audio Broadcasting) erfahren hierbei die größte Nutzerakzeptanz.