Hannover, 21. September 2022. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat sich in ihrer gestrigen Sitzung vom 20. September 2022 neu konstituiert.
Die NLM hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht drei Rechtsverstöße beanstandet: einen Werbeverstoß bei RTL und zwei Werbeverstöße bei CHANNEL21.
Auf die von der NLM ausgeschriebenen Drittsendezeiten im Programm RTL sind bis zum gestrigen Bewerbungsschluss insgesamt 30 Zulassungsanträge auf die vier Sendezeitschienen eingegangen.
Auf ihrem neuen YouTube-Kanal „medien.recht.einfach“ informiert die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ab September regelmäßig über medienrechtliche Themen.
Die NLM hat auf Beschluss der ZAK beanstandet, dass die Veranstalterin RTL Television GmbH mit der Ausstrahlung einer Split-Screen-Werbung gegen den Medienstaatsvertrag (MStV) verstoßen hat.
Im Mai 2022 hatte die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) zehn terrestrische Übertragungskapazitäten für den ersten privaten DAB+ Multiplex in Niedersachsen ausgeschrieben.