Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) regeln die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Filmveranstaltungen und die Abgabe von Bildträgern (DVDs etc.) sowie Computerspielen an die jeweilige Altersgruppe. Sie sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgeschrieben:
1. Freigegeben ohne Altersbeschränkung
2. Freigegeben ab sechs Jahren
3. Freigegeben ab zwölf Jahren
4. Freigegeben ab sechzehn Jahren
5. Keine Jugendfreigabe