Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte unzulässige Inhalte – nämlich sog. einfache Pornografie und andere jugendgefährdende Angebote – ausnahmsweise in geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, wenn sichergestellt ist, dass nur Erwachsene dazu Zugang haben. Dafür sind zwei Voraussetzungen notwendig:
Eine Volljährigkeitsprüfung mittels persönlichem Kontakt (Face-to-Face-Kontrolle) und die anschließende Authentifizierung (z.B. Pincode, Passwort etc.) bei jedem einzelnen Nutzungsvorgang.