Für die Indizierung jugendgefährdender Medien ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zuständig, die bei Telemedien die Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) einholt.
Auf die Liste der jugendgefährdenden Medien können Schriften, Filme, Videokassetten, DVDs, Video- und Computerspiele sowie Internet-Seiten (Telemedien) gesetzt werden. Als jugendgefährdend werden insbesondere unsittliche, verrohend wirkende oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen und Rassenhass aufstachelnde Inhalte gezählt.