Wenn ein Sender bei der Ausstrahlung eines Spielfilms von den von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) festgeschriebenen Sendezeiten abweichen möchte, muss er bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) oder der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eine Ausnahmeantrag stellen.