Jugendschutzprogramme sollen verhindern oder zumindest wesentlich erschweren, dass Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigende Angebote nutzen. Die entsprechend Filtersoftware muss einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglichen und von einer der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSF, FSM, FSK, USK) anerkannt sein. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat für die Eignungsanforderungen an Jugendschutzprogramme - im Benehmen mit den Freiwilligen Selbstkontrollen - Kriterien festgelegt. Die Schutzprogramme (Jugendschutzfilter, Jugendschutzprogramm) können von den Eltern oder durch den Internet-Provider installiert werden.